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Pfeifferhofweg 24
A-8045 Graz
Tel: +43 677 61743044
Mail: office@apptuitive.at
URL: www.apptuitive.at

Rechtliche Informationen
UID: ATU77348835
FN:   565156 m
FB:   Landesgericht Graz

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Das Unternehmen AK Apptuitive GmbH, (im Folgenden „APPT“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen APPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der APPT schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die APPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die APPT bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunde bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der APPT sind freibleibend und unverbindlich.

2. Auftragserteilung bzw. Dienstleistungsvereinbarung

2.1 Alle erforderlichen Vorarbeiten sowie die dazu notwendige Erbringung von Leistung erfolgen auf Kosten des Vertragspartners.

2.2 Gemäß des konkreten Angebots ist eine Aufsplittung und Erbringung von Teilleistungen möglich.

2.3 Alle Angebote können bis zur Auftragsbestätigung des Kunden durch APPT widerrufen werden.

2.4 Erfolgt die Annahme des Angebots nach Verstreichung der im Angebot festgelegten Frist, obliegt es APPT, das Angebot zu bestätigen oder es hinsichtlich inhaltlicher, finanzieller oder zeitlicher Aspekte anzupassen und anschließend erneut dem Auftraggeber zur Bestätigung zu übermitteln.

2.5 Bei der Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die APPT, sowie dem allfälligen Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die APPT. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der APPT.

3.2   Alle Leistungen der APPT (insbesondere alle Entwürfe, Designs, Konzepte und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm innerhalb von 8 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3   Der Kunde wird der APPT zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der APPT wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, APPT im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten Materialien (Bilder, Ton, …)  zu beschaffen, hat der Kunde diese APPT umgehend in digitalen Form zur Verfügung zu stellen.

3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Bilder, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die APPT haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die APPT wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die APPT schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die APPT bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der APPT hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.5 Berücksichtigt APPT Änderungswünsche des Kunden, so werden dem Kunden die hierdurch entstehenden Mehrkosten gemäß Aufwand entsprechend der vereinbarten Stundensätze in Rechnung gestellt.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1   Die APPT ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2   Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die APPT wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3   Soweit die APPT notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der APPT.

5. Termine

5.1   Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von der APPT schriftlich zu bestätigen.

5.2   Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung der APPT aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als drei Monate andauern, sind der Kunde und die APPT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Vorzeitige Auflösung

6.1   Die APPT ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der APPT weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der APPT eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2   Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die APPT fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7. Honorar

7.1 Wenn nichts anderes im Auftrag vereinbart ist, gelten die im Angebot in Euro angegebenen Preise, die falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer aufweisen.

7.2 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des ersten Angebotes. Sollten sich die Kosten aufgrund geänderter Anforderungen oder Rahmenbedingungen erhöhen, so ist APPT berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Der Vertragspartner wird hiervon jedoch vorab informiert.

7.3 Bei der Bestellung einer Teilleistung des Gesamtangebots behält sich APPT eine entsprechende Preisänderung vor.

7.4 Reisezeit wird grundsätzlich als Arbeitszeit verrechnet.

7.5  Alle Leistungen der APPT, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der APPT erwachsenden Ausgaben (Kosten für Unterkunft, Reisekosten ..) sind vom Kunden zu ersetzen.

8. Kostenvoranschlag

8.1 Kostenvoranschläge der APPT sind unverbindlich und generell unentgeltlich.

8.2 Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt nach bestem Fachwissen. Die tatsächlichen Kosten können von dem, im Kostenvoranschlag angeführten Betrag abweichen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der APPT schriftlich veranschlagten um mehr als 25 % übersteigen, wird die APPT den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 25 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Überschreitung des Kostenvoranschlags gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.3 Durch die Unterzeichnung des Kostenvoranschlags erfolgt die Auftragserteilung für Leistungen im angegebenen Umfang. Nachdem die Auftragserteilung erfolgt ist, wird von APPT eine Detailspezifikation für den Kunden ausgearbeitet, wobei die Kosten für diese Spezifikation im Bereich von 10% der Gesamtkosten liegen.

9. Angebote

9.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

9.2 APPT behält sich das Recht vor, Dokumente im Original und auf schriftlichem Weg durch ausschließlichen Versand per Post, vom Vertragspartner zu verlangen.

9.3 Angebote sind grundsätzlich entgeltlich und werden in der Regel auf Basis einer Detailspezifikation erstellt. Wenn aufgrund dieses Angebots innerhalb der Gültigkeitsdauer kein Auftrag erteilt wird, werden die Kosten für die Angebotslegung bzw. die Detailspezifikation verrechnet.

9.4 Die Bestellungen des Vertragspartners sind das eigentliche Angebot im Rechtssinn. Erst durch schriftliche versandte Auftragsbestätigung durch APPT kommt der Vertrag zustande. APPT ist berechtigt, Bestellungen bzw Aufträge auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1   Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der APPT gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der APPT.

10.2   Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der APPT die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

10.3   Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die APPT sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

10.4   Zusätzlich ist die APPT nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10.5   Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der APPT aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der APPT schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10.6 Zahlungsverzüge erhöhen die geplante Durchlaufzeit des Projektes um mindestens die Dauer des Verzuges.

11. Eigentumsrecht und Urheberrecht

11.1 Alle Leistungen der APPT, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie der Source Code (Software) im Eigentum der APPT und können von der APPT jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der APPT setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der APPT dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der APPT, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

11.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der APPT, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der APPT und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

11.3 Der Kunde haftet der APPT für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung bzw. Verwertung angemessenen Honorars.

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung/Leistung durch die APPT, verdeckte Mängel schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Lieferung/Leistung durch die APPT zu. Die APPT wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der APPT alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die APPT ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die APPT mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die APPT haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der APPT gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

12.5 Die Gewährleistung gilt nicht für Software und Services, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Dies umfasst Updates, Vorab- oder Testversionen, oder Software bzw. Services, die vom Vertragspartner oder Dritten verändert wurden; APPT schließt hierfür die Gewährleistung vollständig aus.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der APPT und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der APPT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der APPT für Ansprüche, die auf Grund der von der APPT erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die APPT ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die APPT nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die APPT diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der APPT. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Kennzeichnung

14.1 APPT ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die APPT und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

14.2 APPT ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

15. Kundendaten

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

16. Rechnungslegung

APPT ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln und erklärt sich der Vertragspartner mit dieser Zusendungsart ausdrücklich einverstanden.

17. Adressänderung

17.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht vollständig abgeschlossen ist, APPT unverzüglich Änderungen seiner Kontaktadresse mitzuteilen.

17.2 Bei Unterlassung der Mitteilung gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls APPT sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet hat.

18. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der APPT und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz der APPT.

19.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der APPT und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der APPT sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die APPT berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

19.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

20.2 Änderungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.